Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gibt es in der schönen Alpenrepublik eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Diese Pflicht gilt in der Zeit vom 1. November bis zum 15. April. Die einzelnen Bundesländer besitzen ihre eigenen Vorschriften und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen. Mit den winterlichen Witterungen muss jeder Autofahrer geeignete Reifen vorweisen. So lassen sich bei Schneefall, Graupelschauer, Glätte und Kälte Unfälle verhindern.
Die gesetzliche Winterreifenpflicht
Betroffen für die Pflicht sind neben den Personenwagen, leichte Lastkraftwägen sowie Mopedautos. Die gängigen Pkws, die Pkws mit leichten sowie schweren Anhängen und dem kleineren Lastkraftwägen für den B-Führerschein und bis zu 3,5 Tonnen sind der Winterausrüstungspflicht unterlegen. Hinzu kommen die Mopedautos. Die Fahrzeughalter müssen auf eine Tiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen vorweisen.
Darum sind Winterreifen wichtig
Winterreifen zeichnen sich über ein besonderes Profil aus und einer speziellen Gummierung aus. Bei vereisten sowie schneebedeckten Straßen ist eine verbesserte Haftung gegeben. Auf glatten Fahrbahnen wird durch den besseren Grip ein verkürzter Bremsweg erzeugt. Bei Temperaturverhältnissen unter 7 Grad Celsius bieten die Spezialprofile eine verbesserte Haftung gegenüber der Sommerreifen. Die in im Verlauf des Frühlings bis zum mittleren Herbst genutzten Sommerreifen besitzen eine härtere Mischung, welche lediglich für höhere Temperaturen ausgelegt sind.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Allwetterreifen sind eine Kompromisslösung in Regionen mit einem milden Winter und gleichzeitig wenig Fahrleistung. In Österreich sind Ganzjahresreifen erlaubt, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Wintertauglichkeit nachweisen. Seit dem 1.10.2024 müssen diese Art der Reifen das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, tragen. Dies M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus. Die bisherigen Reifen mit der Matsch- und Schneekennzeichnung sind im Winter seit dem 30. September 2024 nicht mehr erlaubt.
Die Verwendung von Spikes und Schneeketten
Sind die Witterungsverhältnisse vor allem im Bergland besonders schwierig, dann können vom 1. Oktober bis 31. Mai zusätzlich zu den Winterreifen Spikes verwendet werden. Mit Spikes ist eine Geschwindigkeit von 80 km/h bzw. 100 km/h (Autobahn und Freiland) erlaubt. Die Spikes sind für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und mit Anhängern von maximal 1,8 Tonnen Achslast erlaubt. Die Fahrzeuge, welche Spikes verwenden, müssen unmittelbar am Heck mit einem Spike-Aufkleber versehen werden. Diese Aufkleber sind beim, beim größten Verkehrsclub Österreichs, sowie externen Händlern für durchschnittlich 5 Euro zzgl. Versandkosten erhältlich. Alternativ können Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Dies wäre eine Alternativ zur Winterbereifung. Schneeketten sind auf Sommerreifen hingegen kein sicherer Ersatz für Winterreifen. Es sind die Regeln der Bundesländer zu beachten.
Winterreifenpflicht für Zweiräder?
Mofas, Mopeds und Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Winterreifen werden grundsätzlich empfohlen. Auch Fahrräder können sich Reifen mit einem entsprechenden Profil zulegen. In der kalten Jahreszeit sollte im Sinne aller Verkehrsteilnehmer vorausschauend und sicher gehandelt werden. Die Profile der Winterbereifung greifen schneller im Schnee und verkürzen automatisch den Bremsweg. Das Gummigemisch wird explizit für die verschiedenen harten Witterungsbedingungen zusammengesetzt.
Mit welchen Strafen ist zu rechnen?
Wer ohne Winterreifen in der Alpenrepublik unterwegs ist, sollte mit einer Strafe von 100 Euro rechnen. Kommt es hingegen zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, kann die Strafe bis auf drastische 10.000 Euro erhöht werden. Bei einer Verweigerung und entsprechenden Maßregelung durch die Polizei kann das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Weitere Probleme folgen womöglich mit der Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall. Es ist möglich, dass die Versicherung Regressansprüche anmeldet.
Gibt es Ausnahmeregelungen in Österreich?
Die Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie die Feuerwehrfahrzeuge sowie die Heeresfahrzeuge sind davon ausgeschlossen. Weitere Fahrzeuge, mit welchen Überstellungs- und Probefahrten durchgeführt werden, unterliegen nicht der Pflicht. Diese Ausnahmeregelungen sind gesetzlich festgelegt und im Zweifelsfall gilt es grundsätzlich, sich lieber zu erkundigen, welche Gesetze im Straßenverkehr aktuell für die Regelung der Winterreifenpflicht gelten. Mit den Jahren kann und wird es immer wieder zu veränderten Regelungen kommen.
